Psychotherapie für Kinder, Jugendliche & junge Erwachsene
Dipl.-Päd. Nicole Rauschmaier
Kosten
Gesetzlich Versicherte
Bei Vorliegen einer psychischen Störung übernimmt die jeweilige Krankenkasse in der Regel die Kosten der Behandlung.
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten können ohne vorherige Überweisung des Haus- oder Kinderarztes einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Sollte sich daraus der Bedarf für eine psychotherapeutische Behandlung ergeben und diese von den Patientinnen und Patienten und/oder den Eltern gewünscht sein, erfolgt die Antragstellung bei der zuständigen Krankenkasse durch mich. Die Therapie kann nach der Genehmigung durch die Krankenkasse beginnen.
Beihilfe
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden bei Beihilfeberechtigten in der Regel von der Krankenkasse sowie der zuständigen Beihilfestelle übernommen. Ähnlich wie bei privaten Krankenversicherungen gibt es jedoch Unterschiede im Umfang der erstattungsfähigen Leistungen. Daher ist es sinnvoll, dass Sie sich vorab bei Ihrer Beihilfestelle darüber informieren, in welchem Umfang eine Psychotherapie übernommen wird.
Privat Versicherte
Bei privat Krankenversicherten werden die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung in der Regel von der jeweiligen privaten Kranken-versicherung übernommen.
Es ist jedoch sinnvoll, dass Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung informieren, wie viele Sitzungen erstattet werden und welches Antrags-verfahren vorgesehen ist.
Die Abrechnung gegenüber privaten Kranken-versicherungen erfolgt nach der "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP).
Selbstzahler
Die Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen als Selbstzahler ist jederzeit möglich. Gleiches gilt für Beratungsangebote, die nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören, wie beispielsweise Beratungen bei Erziehungsfragen.
Die Kosten sind in diesem Fall vollständig selbst zu tragen und orientieren sich an der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).
